Ernährungstherapie auf ärztliche Verordnung

Bezuschusst durch Krankenkassen bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung.

Eine Ernährungstherapie, die von mir persönlich als zertifizierte Beraterin durchgeführt wird,  ist  kassenanerkannt.  In der Regel übernehmen Krankenkassen teilweise oder ganz die Kosten. Ich helfe Ihnen gerne bei der Beantragung. 

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Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung
23-09-01-_Aerztliche-Notwendigkeitsbesch
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Die  Ernährungstherapie kann bei verschiedenen ernährungsbedingten  Erkrankungen erfolgen:

  • Adipositas
  • Adipositas-Chirurgie: Vor- und Nachsorge
  • Diabetes mellitus Typ 1
  • Diabetes mellitus Typ 2, Schwangerschaftsdiabetes
  • Bluthochdruck, Hypertonie
  • Fettstoffwechselstörungen, Hypercholesterinämie, Hypertriglyzeridämie
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Herzinfarkt
  • Metabolisches Syndrom
  • Rheumatische Erkrankungen
  • Erhöhte Harnsäurewerte und Gicht, Hyperurikämie
  • Essstörungen, Anorexia nervosa, Magersucht, Orthorexia nervosa, Binge Eating, Bulimie
  • Mangelernährung, Malnutrition, Untergewicht
  • Lebensmittelunverträglichkeiten (z.B. Laktoseintoleranz, Fruktosemalabsorption, Sorbitmalabsorption, Histaminintoleranz
  • Nahrungsmittelallergien, Pseudoallergien
  • Zöliakie, Sprue, Glutenunverträglichkeit
  • Hauterkrankungen (Neurodermitis, Urtikaria, Nesselsucht)
  • Erkrankungen der Verdauungsorgane (Magen, Leber, Gallenblase, Bauchspeicheldrüse)
  • Reizdarmsyndrom, Colitis ulcerosa, Morbus Crohn
  • Nierenerkrankungen, Ernährung von Dialysepatienten
  • Osteoporose
  • Krebserkrankungen, Onkologie
  • Kau- und Schluckstörungen
  • Ernährung nach Schlaganfall
  • Ernährung bei Demenz
  • Ernährung bei HIV, AIDS
  • Weitere Indikationen auf Anfrage!