Betriebliche Gesundheitsförderung

Steuerliche Vorteile

Unternehmen können jährlich 600 Euro pro Mitarbeiter lohnsteuerfrei und sozialversicherungsfrei für Maßnahmen der Gesundheitsförderung investieren.

 

Betroffen sind Maßnahmen, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit den Anforderungen der §§ 20 und 20a Abs. 1 i.V. mit § 20 Abs. 1 Satz 3 SGB V genügen.

 

Ich bin diesbezüglich als Ernährungsberaterin anerkannt.

 


Meine Angebote für Sie:

  • Gesunde Ernährung von Führungskräften
  • Ernährung von Personen mit wechselnden Arbeitszeiten/Schichtdienst
  • Ernährung im Berufsalltag, am Arbeitsplatz
  • Organisation & Optimierung der Betriebsverpflegung
  • Speisenplanung
  • Großküchenberatung
  • Kursangebot: „Ich nehme ab“ von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE)
  • Weitere Themen auf Anfrage!